NEU

Nützliche Informationen zu:

Häuslicher Pflege, Pflegegrade und Pflegeleistung, Hilfsmittel und Dienstleistungen, Zuschüsse und Erstattungen, Barrierefrei, Pflegewissen und Hilfemittelberatung finden unter:

 

https://www.pflege-durch-angehoerige.de

Dort kann man sich für kostenlose Newsletter eintragen oder

im Archiv nach Informationen suchen.

Eine Homepage der Firma Otto Beier GmbH.

 

Notfallmappe zum download

https://www.homberg.de/fileadmin/Dateien/Dateien/FR2511.pdf

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App "Beihilfe Bund"

Mit der Bereitstellung der App "Beihilfe Bund" folgt das BVA den Wünschen der Beihilfeberechtigten des Bundes nach einer zügigen und unkomplizierten Erstattung der Ihnen entstandenen beihilfefähigen Kosten.

 

Rechnungs-App der Continentale Krankenversicherung

So registrieren Sie die Rechnungs-App

 

Rechnungs-App der DBV

Rechnungen digital verwalten

 

Veteranenabzeichen

Fragen und Antworten zum neuen Vetereanenabzeichen

 

Pflegestützpunkte der Kranken- und Pflegekassen

bieten Hilfesuchenden Beratung und Unterstützung, wenn Hilfesuchende selbst pflegebedürftig sind oder pflegebedürftige Angehörige haben. Kostenfrei und trägerneutral.

 

Ihr zuständiger Sozialdienst der Bundeswehr

(NEU: Sozialdienstsuche der Bundeswehr)

 

Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

(neues vom Bundesministerium der Justiz mit aktuellen Hinweisen und Formularen)

 

Pflegebegutachtung

(eine Info des MDK-RLP)

 

Pflegegrade

(alles was Sie über die neuen Pflegegrade wissen sollten)

 

News:

Liebe Mitglieder und Beihilfeberechtigte. Aus gegebenem Anlaß möchten wir euch über folgenden Umstand informieren:

Im den ärztlichen Abrechnungen wird unter der Ziffer  70 der Gebührenordnung Ärzte/Zahnärzte (GOÄ/GOZ) eine kurze Bescheinigung in Rechnung gestellt.

Hierbei handelt es sich zB.: um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankschreibung für den Arbeitnehmer), Krankschreibung eines Kindes in Verbindung mit dem Schulbesuch, Bescheinigung für private Zwecke (zB.: Bescheinigung für die private Unfallversicherung, etc.).
Die Kosten für diese Art der Bescheinigung wird grundsätzlich von der Continentalen KV und einigen anderen PKV's nicht erstattet.
Sollte aber diese Art Bescheinigung dazu dienen, eine ärztliche Information oder Begründung zu einer weiterführenden Therapie beinhalten (zB.: Anpassen von Hilfsmittel oder Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, Körperersatzstücke), so ist das auf der Rechnung durch den Versicherungsnehmer kurz zu beschreiben/begründen. In diesem Fall werden die Kosten übernommen.
Auslagen für Porto sind nur beihilfefähig und erstattbar, wenn es sich um die Zusendung von Rezepten, bescheinigungen und Befundberichten handelt. Darüberhinaus gehende Portokosten (Vesenden von Labormaterial etc.) sind mit der entsprechenden Ziffer der GOÄ/GOZ abgegolten. Rechnungen prüfen!!!!!

 

Schon gewusst?

Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, haben unabhängig von ihrem festgelegten Pflegegrad Anspruch auf eine Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln.

 

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind zum einmaligen Gebrauch bestimmt und werden nicht wieder verwendet. Bitte beachten Sie, dass vom Gesetzgeber ausschließlich die nachfolgend aufgeführten Produkte benannt worden sind und gekauft werden können:
  • saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch in der Mindestgröße           40 x 60 cm
  • Fingerlinge für die private Pflegeperson
  • Einmalhandschuhe für die private Pflegeperson
  • Mundschutz für die private Pflegeperson
  • Schutzschürzen zum Einmalgebrauch für die private Pflegeperson
  • Schutzschürzen wiederverwendbar für die private Pflegeperson
  • Händedesinfektionsmittel
  • Flächendesinfektionsmittel (keine Wunddesinfektion)
Diese Hilfsmittel sollen zur Erleichterung der Pflegesituation und vor allem zum Schutz Ihrer privaten Pflegeperson (Familie, Freunde, Nachbarn) dienen.
Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch sind die einzigen zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel, die direkt für den Pflegebedürftigen vorgesehen sind.
 
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind folgende Produkte nicht erstattungsfähig:
  • Zuzahlungen für Privatrezepte und Arzneimittel
  • private Zuzahlungen (Aufpreis) bei höherwertigen Inkontinenzprodukten (Windelhosen)
  • Slip - und Hygieneeinlagen
  • sämtliche Körperpflegeprodukte, wie z. B. Duschbad, Körperlotion, Pflegeschaum
  • Arztseife, z. B. von Sagrotan
  • Waschmittel jeglicher Art
  • Einmalwaschlappen, Einmalwaschhandschuhe
  • Pflegetücher jeglicher Art
  • Windeln und Windelhosen
  • Wunddesinfektionsmittel, Wundspüllösung
  • Reinigungsmittel
  • wie WC-Reiniger, Allzweckreiniger und ähnliches
  • Hygienespüler für die Wäsche
  • Lätzchen (jeglicher Art)
  • Pflaster und Mullkompressen jeglicher Art
  • Matratzenauflagen, wie Molton, PVC-Schutz, Spann- oder Frotteebetttücher

 

Wichtig: Benötigt der Pflegedienst bei der Durchführung seiner pflegerischen Tätigkeit zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, so handelt es sich hierbei um notwendige Betriebsmittel des Pflegedienstes und sind durch diesen selbst zu beschaffen.

 

Für Bewohner eines Pflegeheimes oder einer Einrichtung der Behindertenpflege stellt die Einrichtung die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel zur Verfügung.

 

Die entstandenen Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse bis zu einem Betrag von monatlich 40,00 EUR, bei Anspruch von Beihilfe

 

bis zu monatlich 20,00 EUR erstattet. Aufwendungen, die über den Höchstbetrag hinausgehen trägt der Versicherte selbst.