NEU
Nützliche Informationen zu:
Häuslicher Pflege, Pflegegrade und Pflegeleistung, Hilfsmittel und Dienstleistungen, Zuschüsse und Erstattungen, Barrierefrei, Pflegewissen
und Hilfemittelberatung finden unter:
https://www.pflege-durch-angehoerige.de
Dort kann man sich für kostenlose Newsletter eintragen oder
im Archiv nach Informationen suchen.
Eine Homepage der Firma Otto Beier GmbH.
Notfallmappe zum download
https://www.homberg.de/fileadmin/Dateien/Dateien/FR2511.pdf
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Veteranenabzeichen
Fragen und Antworten zum neuen Vetereanenabzeichen
Pflegestützpunkte der Kranken- und
Pflegekassen
bieten Hilfesuchenden Beratung und Unterstützung, wenn Hilfesuchende selbst pflegebedürftig sind oder pflegebedürftige Angehörige haben. Kostenfrei
und trägerneutral.
Pflegebegutachtung
(eine Info des MDK-RLP)
News:
Schon gewusst?
Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, haben unabhängig von ihrem festgelegten Pflegegrad Anspruch auf eine Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind zum einmaligen Gebrauch bestimmt und werden nicht wieder verwendet. Bitte beachten Sie, dass vom Gesetzgeber ausschließlich die nachfolgend
aufgeführten Produkte benannt worden sind und gekauft werden können:
- saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch in der Mindestgröße 40 x 60 cm
- Fingerlinge für die private Pflegeperson
- Einmalhandschuhe für die private Pflegeperson
- Mundschutz für die private Pflegeperson
- Schutzschürzen zum Einmalgebrauch für die private Pflegeperson
- Schutzschürzen wiederverwendbar für die private Pflegeperson
- Händedesinfektionsmittel
- Flächendesinfektionsmittel (keine Wunddesinfektion)
Diese Hilfsmittel sollen zur Erleichterung der Pflegesituation und vor allem zum Schutz Ihrer privaten Pflegeperson (Familie, Freunde, Nachbarn) dienen.
Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch sind die einzigen zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel, die direkt für den Pflegebedürftigen vorgesehen sind.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind folgende Produkte nicht erstattungsfähig:
- Zuzahlungen für Privatrezepte und Arzneimittel
- private Zuzahlungen (Aufpreis) bei höherwertigen Inkontinenzprodukten
(Windelhosen)
- Slip - und Hygieneeinlagen
- sämtliche Körperpflegeprodukte, wie z. B. Duschbad, Körperlotion,
Pflegeschaum
- Arztseife, z. B. von Sagrotan
- Waschmittel jeglicher Art
- Einmalwaschlappen, Einmalwaschhandschuhe
- Pflegetücher jeglicher Art
- Windeln und Windelhosen
- Wunddesinfektionsmittel, Wundspüllösung
- Reinigungsmittel
- wie WC-Reiniger, Allzweckreiniger und ähnliches
- Hygienespüler für die Wäsche
- Lätzchen (jeglicher Art)
- Pflaster und Mullkompressen jeglicher Art
- Matratzenauflagen, wie Molton, PVC-Schutz, Spann- oder Frotteebetttücher
Wichtig: Benötigt der Pflegedienst bei der Durchführung seiner pflegerischen Tätigkeit zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, so handelt es sich hierbei um notwendige Betriebsmittel des
Pflegedienstes und sind durch diesen selbst zu beschaffen.
Für Bewohner eines Pflegeheimes oder einer Einrichtung der Behindertenpflege stellt die Einrichtung die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel zur Verfügung.
Die entstandenen Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse bis zu einem Betrag von monatlich 40,00 EUR, bei Anspruch von Beihilfe
bis zu monatlich 20,00 EUR erstattet. Aufwendungen, die über den Höchstbetrag hinausgehen trägt der Versicherte selbst.